Zuschuss für Eure Workshops

Das Thema Vernetzung liegt uns und unseren Mitgliedern sehr am Herzen. Der Wissens- und Erfahrungsaustausch bildet das Fundament unserer Arbeit. Daher findet Ihr hier die Möglichkeit für euren Workshop einen Zuschuss zu beantragen. Im folgenden findet Ihr die Voraussetzungen. Sind diese erfüllt bitten wir Euch das PDF herunterzuladen, auszufüllen und uns an bildung@ddhf.de zu schicken.

Antrag für Workshopzuschuss (PDF)

Voraussetzungen

Mitgliedsgruppen können den Workshopreisezuschuss des DDHF beantragen, wenn sie ein Mitglied einer anderen Mitgliedsgruppe des DDHF für die Leitung eines Workshops zum historischen Fechten einladen. Die Höhe des Workshopreisezuschusses beträgt 50€.

Für die Beantragung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

  • Der Inhalt des Workshops kann sowohl theoretischen als auch sportlichen Fokus haben, muss also der Förderung des Sports, insb. des Historischen Fechtens  oder der Förderung der Forschung zum Thema: „Historisches Fechten“ dienen.
  • Der gehaltene Workshop muss mindestens einen Zeitumfang von 90 Minuten haben.
  • Der Workshop muss grundsätzlich für Mitglieder von DDHF Mitgliedsgruppen zugänglich sein. Dies kann sowohl im Rahmen einer Veranstaltung (inkl. offener Hallen) als auch im Rahmen eines auch für Gäste geöffneten Trainings geschehen. Die folgenden Einschränkungen der Zugänglichkeit sind zulässig:
    • Es ist zulässig, eine Voranmeldung erforderlich zu machen.
    • Es ist zulässig, einen angemessenen Veranstaltungsbeitrag zu erheben.
    • Es ist zulässig, die Anzahl an Veranstaltungs- und / oder Workshopteilnehmenden zu beschränken.
  • Die Entfernung (per Auto) zwischen den beiden DDHF Mitgliedsgruppen muss mindestens 200 km betragen.
  • Der Antrag für den Workshopreisezuschuss muss mindestens zwei Wochen und höchstens vier Monate vor dem Workshoptermin beim DDHF eingegangen sein.
  • Die einladende Mitgliedsgruppe hat in diesem Kalenderjahr noch keinen Workshopreisezuschuss erhalten.

Nach Eingang des Antrags auf Workshopreisezuschuss wird der Antrag vom DDHF bewilligt oder abgelehnt. Der Antrag wird bewilligt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.

  • Alle obigen Bedingungen sind erfüllt.
  • Das angesetzte Budget für das Quartal, in dem der Workshops stattfinden wird, ist noch nicht aufgebraucht.
  • Es sprechen keine anderen, schwerwiegenden Gründe dagegen. Schwerwiegende Gründe beinhalten (aber nicht ausschließlich) Konflikte mit den Grundsätzen des DDHF sowie mit der Satzung oder den Ordnungen des DDHF.

Die Überweisung des Workshopreisezuschusses erfolgt nach Durchführung des Workshops, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden.

  • Der entsprechende Antrag wurde bewilligt.
  • Der entsprechende Workshop wurde durchgeführt.
  • Die einladende Mitgliedsgruppe stellt dem DDHF folgendes Material mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung zur Verfügung:
    • 1-2 Sätze zum Workshopinhalt.
    • Mindestens ein Foto vom Workshop.

Budget

Das Budget pro Kalenderjahr wird vom DDHF Präsidium jährlich bestimmt und veröffentlicht. Dieses Budget pro Kalenderjahr wird dann gleichmäßig auf die Quartale des Jahres aufgeteilt und vergeben.